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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10   

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https://dejure.org/2012,14640
LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10 (https://dejure.org/2012,14640)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2012 - L 12 R 772/10 (https://dejure.org/2012,14640)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - L 12 R 772/10 (https://dejure.org/2012,14640)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 AAÜG, § 8 AAÜG, Anl 1 Nr 1 AAÜG, § 1 Abs 1 ZAVtIV, § 1 Abs 1 ZAVtIVDBest 2, § 1 Abs 2 ZAVtIVDBest 2
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - betriebliche Voraussetzung - VEB Wärmeanlagenbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 4/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10
    Zu den Energieversorgungsbetrieben zählten nur diejenigen Betriebe, die die Energieabnehmer mit leitungsgebundener Energie aus den - gegebenenfalls auch vom Beschäftigungsbetrieb des Klägers - errichteten Versorgungsnetzen und -anlagen belieferten (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2010 - B 5 RS 4/10 R - Juris Rn. 19 ff.).

    Was unter einem "Versorgungsbetrieb (Energie)" zu verstehen ist, ergibt sich auf Grund des Einigungsvertrages Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 9 ("Regelungen") neben dem strikt zu beachtenden Wortlaut der Versorgungsordnung aus dem staatlichen Sprachgebrauch der DDR bei Schließung der Versorgungssysteme, an den der Bundesgesetzgeber am 3. Oktober 1990 angeschlossen hat (vgl. bereits oben bzw. BSG, Urteil vom 19. Juli 2010, a.a.O.).

    Der persönliche Anwendungsbereich der 2. DB erfasste deshalb vor allem die Berufsgruppen, die einerseits für die Planerfüllung besonders wichtig waren und sich anderseits als besonders fluchtanfällig erwiesen hatten (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2010, a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).

    Danach war Energieversorgung die öffentliche - leitungsgebundene - Versorgung von Elektrizitäts- und Gasverbrauchern (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Satz 1 Energiewirtschaftsverordnung 1949; vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2010, a.a.O. Rn. 23).

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10
    Denn wie bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R - Juris Rn. 28 m.w.N), ist es den Gerichten im Hinblick auf das Verbot von Neueinbeziehungen im Einigungsvertrag (vgl. dort Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 9 Buchstabe a Satz 1 Halbsatz 2), dessen Vereinbarungen durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23. September 1990 (BGBl. II 885) in die bundesdeutsche Rechtsordnung transformiert worden sind, untersagt, eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises über den in den einzelnen Versorgungssystemen vorgesehenen begünstigten Personenkreis hinaus vorzunehmen.

    Denn Art. 3 Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes gebieten es gerade nicht, vorhandene Ungleichheiten rückwirkend zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007, a.a.O. Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10
    Dieses Verbot der Neueinbeziehung steht - ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung bzw. entsprechend der Rechtsauffassung des Senats - mit der Verfassung in Einklang (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u.a. - Juris); der Bundesgesetzgeber durfte insofern an die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundene Ausgestaltung der Versorgungssysteme der DDR ohne Willkür anknüpfen.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10
    in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs. 1 der 2. DB) oder in einem durch § 1 Abs. 2 der 2. DB gleichgestellten Betrieb (betriebliche Voraussetzung; vgl. BSG, Urteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 3/02 R - Juris Rn. 34 ff. und vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 - Juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10
    "Der Betrieb war kein solcher des Bauwesens, denn es wurden keine Gebäude serienmäßig hergestellt (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2003, B 4 RA 1/03 R, a.a.O.).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10
    Es fehlt jedoch an der Erfüllung der betrieblichen Voraussetzung für eine Zugehörigkeit zur AVItech, da der VEB Wärmeanlagenbau kein volkseigener Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens war, weil sein Hauptzweck (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 18/03 R - Juris Rn. 22) nicht auf die industrielle, d. h. die massenhafte Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Bauwerken (so genanntes fordistisches Produktionsmodell) ausgerichtet war (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/10 R - Juris Rn. 24 unter Bezugnahme auf die hierzu ergangene frühere Rechtsprechung des 4. Senats).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10
    in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs. 1 der 2. DB) oder in einem durch § 1 Abs. 2 der 2. DB gleichgestellten Betrieb (betriebliche Voraussetzung; vgl. BSG, Urteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 3/02 R - Juris Rn. 34 ff. und vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 - Juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • BSG, 16.03.2011 - B 5 RS 74/10 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10
    Dass im Rahmen dieser hauptsächlichen Betriebstätigkeit - entsprechend der allgemeinen Zielsetzung des KVE aber dennoch letztlich nur als Nebenprodukt des Betreibens eigener Kraftwerke - auch Energie (Wärme) erzeugt und zur Versorgung an Endabnehmer weiter geleitet und verbraucht worden sei, wie von dem Zeugen W, der nach seinen Angaben u.a. seit 1977 im Zentralvorstand des IG Bergbau und Energie (mithin einem Rechtsvorgänger des Prozessbevollmächtigten) als Verhandlungsführer tätig war, betont worden ist, führt nicht dazu, dass der VEB Wärmeanlagenbau als Versorgungsbetrieb in vorstehendem Sinne anzusehen wäre (so auch LSG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 20. Februar 2012 [a.a.O.] sowie LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - L 3 R 400/07 - [Juris] und vom 6. Oktober 2009 - L 3 R 542/09 - Juris, Urteile vom 9. Juni 2010 - L 22 R 1085/09 ZWV - [unveröffentlicht] und vom 4. November 2010 - L 3 R 979/07 - [Juris; die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BSG vom 16. März 2011 - B 5 RS 74/10 B - als unzulässig verworfen] sowie Sächsisches LSG, Urteil vom 27. April 2010 - L 4 RS 790/09 - [nicht veröffentlicht].
  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10
    Es fehlt jedoch an der Erfüllung der betrieblichen Voraussetzung für eine Zugehörigkeit zur AVItech, da der VEB Wärmeanlagenbau kein volkseigener Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens war, weil sein Hauptzweck (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 18/03 R - Juris Rn. 22) nicht auf die industrielle, d. h. die massenhafte Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Bauwerken (so genanntes fordistisches Produktionsmodell) ausgerichtet war (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/10 R - Juris Rn. 24 unter Bezugnahme auf die hierzu ergangene frühere Rechtsprechung des 4. Senats).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - L 3 R 400/07

    Feststellung der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10
    Dass im Rahmen dieser hauptsächlichen Betriebstätigkeit - entsprechend der allgemeinen Zielsetzung des KVE aber dennoch letztlich nur als Nebenprodukt des Betreibens eigener Kraftwerke - auch Energie (Wärme) erzeugt und zur Versorgung an Endabnehmer weiter geleitet und verbraucht worden sei, wie von dem Zeugen W, der nach seinen Angaben u.a. seit 1977 im Zentralvorstand des IG Bergbau und Energie (mithin einem Rechtsvorgänger des Prozessbevollmächtigten) als Verhandlungsführer tätig war, betont worden ist, führt nicht dazu, dass der VEB Wärmeanlagenbau als Versorgungsbetrieb in vorstehendem Sinne anzusehen wäre (so auch LSG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 20. Februar 2012 [a.a.O.] sowie LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - L 3 R 400/07 - [Juris] und vom 6. Oktober 2009 - L 3 R 542/09 - Juris, Urteile vom 9. Juni 2010 - L 22 R 1085/09 ZWV - [unveröffentlicht] und vom 4. November 2010 - L 3 R 979/07 - [Juris; die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BSG vom 16. März 2011 - B 5 RS 74/10 B - als unzulässig verworfen] sowie Sächsisches LSG, Urteil vom 27. April 2010 - L 4 RS 790/09 - [nicht veröffentlicht].
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07

    VEB Wärmeanlagenbau kein Produktionsbetrieb; Hauptzweck Planung; Entwurf;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 986/10

    Jahresendprämie

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - L 3 R 542/09

    AVItech; VEB Wärmeanlagenbau "Deutsche-Sowjetische Freundschaft";

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 R 1085/09
  • KAG Freiburg, 21.03.2011 - 3/10

    Zustimmung zur Eingruppierung; AVR-Vergütungsregelungen

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